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BGH, 20.09.1972 - 3 StR 106/72 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unterlassen der Strafkammer die Verhörpersonen über die Einlassung des Angeklagten bei seinen früheren Vernehmungen als Zeugen zu hören, nachdem dieser sich zur Sache nicht geäußert hatte - Aufhebung des Urteils des Landgerichts Duisburg auf die Revision der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67
Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung …
Auszug aus BGH, 20.09.1972 - 3 StR 106/72
Sollte sie der Ladung nicht gleich Folge geleistet haben, so wäre die Strafkammer angesichts der Bedeutung der Sache und der Wichtigkeit der Zeugenaussage - Frau J. war die einzige, die im Vorverfahren außer über die Tatbeteiligten nähere Einzelheiten über die Ereignisse vor und nach der Tat bekundet hatte, - auf Grund ihrer Pflicht zur erschöpfenden Sachaufklärung gehalten gewesen, sich trotz der durch den Auslandsaufenthalt bedingten Schwierigkeiten um die Vernehmung der Frau J. vor Gericht zu bemühen (vgl. BGHSt 22, 118). - BGH, 07.06.1966 - 1 StR 130/66
Vernehmung der Verhörspersonen als Zeugen über die früheren Aussagen des …
Auszug aus BGH, 20.09.1972 - 3 StR 106/72
Zu Unrecht beanstandet die Revision unter Berufung auf die Entscheidung BGH NJW 1966 S. 1524 Nr. 15, die Strafkammer habe die Aufklärungspflicht dadurch verletzt, daß sie es unterlassen habe, die Verhörspersonen über die Einlassung des Angeklagten bei seinen früheren Vernehmungen als Zeugen zu hören, nachdem dieser sich zur Sache nicht geäußert hatte.